Startseite Foren Forum: Database Orchestration, DBaaS Fallstricke Oracle Hosting – Worauf Sie achten müssen!

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      Thomas Kucher
      Moderator

      Sie hosten Oracle bei einem Service Provider (SP), oder haben dies geplant.
      Als Eigentümer der Lizenzen sind Sie für die korrekte Lizenzierung verantwortlich.
      Es gibt so manche Untiefen, die erhebliche Lizenzkostennachzahlungen bedeuten können.
      Hintergrund
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      Sie möchten Oracle auf IaaS eines Service Providers betreiben, oder tun dies schon!
      Der IaaS basiert auf einer gesharten, virtualisierten Infrastruktur.
      Dann sind Sie als Lizenzeigentümer, nach den Oracle Lizenzregeln, verpflichtet alle Server des Service Providers zu lizenzieren!
      Der Grund: Service Provider setzten Virtualisierung ein, die nach Oracle Regeln als Softpartitionierung gelten. Alle Server, auf denen Oracle im RZ laufen können sind lizenzpflichtig.
      Eine Standard IaaS Umgebung ist demnach nicht geeignet, um Oracle zu betreiben.
      Aktuell gibt es 3 offiziell genannte Service Provider, auf denen der der Betrieb von Oracle autorisiert ist: Oracle, Amazon, Azure | Quelle: http://www.oracle.com/us/corporate/pricing/cloud-licensing-070579.pdf
      Es gibt einige Service Provider, die eine entsprechende Oracle Vereinbarung haben, aber nicht auf dieser Liste genannt sind.
      Alternativ bleibt unter Berücksichtigung der u.s. Regeln nur die Buchung eines dedizierten, physikalischen Servers.
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      1. Hier erfahren Sie worauf sie achten müssen
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      1.1 Geeignete Lizenztypen
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      Grundsätzlich eignen sich ausschließlich Processor oder NUP basierte Lizenzen. Standard, StandardOne ist in dieser Konstellation nicht erlaubt
      1.2 Hard Partitionierung
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      Nur von Oracle als Hard Partitionierung bezeichnete Hypervisors bei entsprechender Konfiguration sind für Oracle geeignet.
      Achten Sie darauf,
      – ob Ihr Service Provider Oracle konforme Hardpartitionierung anbietet
      – wie der SP die Überwachung der Hardpartitionierung überwacht. Zu keiner Zeit darf eine Hardpartitionierung zur Softpartitionierung werden
      1.3 Prozessortyp
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      Die Lizenzierung beinhaltet einen Multiplikator, der sich aus dem Prozessortyp ableitet. Sie müssen den Prozessortyp kennen um korrekt zu lizenzieren.
      Achten Sie darauf,
      – welche Prozessoren der SP einsetzt
      – wie sie der SP informiert, wenn sich Prozessoren ändern. Sie müssen ggf. die Lizenzierung angleichen
      1.4 Hochverfügbarkeit
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      Clustering, Spiegelung, Replikation, Backup hat Lizenzimplikationen. Je nach Konstellation entscheidet es darüber, ob eine Oracle Installation einmal oder doppelt lizenziert werden muß.
      Ist der Standard Spiegelung, dann wären Sie je Oracle Installation doppelt lizenzpflichtig.
      Achten sie darauf,
      – wie die Storage Hochverfügbarkeit realisiert ist
      – wie die Replikation realisiert ist
      – wie das Backup realisiert ist
      – wie das Clustering realisiert ist
      1.5 DRS, DPM
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      Beide Methoden sind im Zusammenspiel mit Hardpartitionierung nicht erlaubt
      Achten Sie darauf,
      – wie der SP oder Sie sicherstellen, daß die Funktionalitäten nicht aktiviert werden
      1.6 Life Migration
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      Im Zusammenspiel mit Hardpartitionierung nicht erlaubt
      Achten Sie darauf,
      – wie der SP oder Sie sicherstellen, daß keine Life Migrationen stattfinden.
      1.7 Managed Services
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      Wenn Ihr SP zusätzlich den Betrieb, Wartung, Pflege und vor allem Update übernimmt, sollten Sie sich bewußt sein, daß jemand Verantwortung für die DB Optionen/Packs übernimmt.
      Updates können temporär Optionen/Pack aktivieren. Diese werden in der Regel wieder deaktiviert. Dennoch kann es sein, daß die Deaktivierung unentdeckt gescheitert ist. Sie sind dann für die Nachlizenzierung verantwortlich, falls dies unerkannt geblieben ist und vom Audit entdeckt wird.
      Achten Sie darauf,
      – daß der Status der Optionen/Packs überwacht wird
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      2. Fazit und weitere Themen im Vertragsverhältnis zum SP
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      2.1 Oracle spezifische Fachverfahren für o.g. Punkte
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      Die o.g. Punkte zeigen, daß ein SP auf Oracle Hosting spezialisiert sein MUß.
      Der SP müssen alle Lizenzimplikationen bekannt sein und danach handeln. Dies sollte an Hand von Prozessbeschreibungen, Betriebshandbüchern dokumentiert sein. Als Kunde sollten sie alle Unterlagen erhalten können, um Ihre Situation beurteilen zu können.
      Anderenfalls steigt das Risiko für Lizenzverstöße erheblich.
      2.2 Nachweise, Reporting
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      Idealerweise erhalten Sie vom SP regelmäßige Reportings und Nachweise zu den o.g. Punkten.
      Z.B. VM war zu jeder Zeit lizenzkonform, Prozessortyp geändert/unverändert, etc..
      Diese sind als Vertragsbestandteile, SLA, o.ä. gekennzeichnet.
      Damit schließen Sie aus, daß entstandene Linzenzverstöße nicht auf Sie zurückzuführen sind
      2.3 Zusatzvereinbarung zur Regelung der Lizenzierungsrisiken
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      Lizenzverstöße gehen bei hochwertigen Softwarelösungen schnell in die hunderttausende.
      Im SP Modell können nun zwei Parteien für Lizenzverstöße verantwortlich sein.
      Das wirtschaftliche Risiko, als Eigentümer der Lizenz, liegt in jedem Fall bei Ihnen.
      Achten Sie darauf,
      – daß sie mit dem SP eine Zusatzvereinbarung für durch Sie nicht verschuldete Lizenzrisiken haben
      – daß diese die wesentlichen Punkte für Oracle sauber abdecken
      – daß die Risiken durch eine ausreichende Haftpflichtversicherung des SP gewährleistet ist

      • Dieses Thema wurde geändert vor 9 Jahren von grbee.
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